Ratgeber
KI-Kennzeichnungspflicht: Was Sie jetzt kennzeichnen müssen
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der KI-Verordnung. Sie betreffen nicht nur Entwickler von KI, sondern auch Unternehmen, die KI-Inhalte veröffentlichen.
Chatbots und Sprachassistenten
Anbieter müssen KI-Systeme, die direkt mit Menschen kommunizieren, so gestalten, dass Menschen erfahren, dass sie mit einer KI sprechen. Das gilt nicht, wenn es für eine verständige Person offensichtlich ist (Art. 50 Abs. 1).
KI-generierte Bilder, Videos, Audio und Texte
Anbieter von Systemen, die solche Inhalte erzeugen, müssen sie in einem maschinenlesbaren Format als künstlich erzeugt markieren (Art. 50 Abs. 2). Für neue Systeme gilt das seit dem 2. August 2026, für Systeme, die schon vorher auf dem Markt waren, ab dem 2. Dezember 2026.
Deepfakes und KI-Texte veröffentlichen
Wer als Betreiber täuschend echte Bilder, Videos oder Stimmen veröffentlicht, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt sind. Bei Kunst, Satire und Fiktion reicht ein Hinweis, der das Werk nicht stört. KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, müssen ebenfalls offengelegt werden, außer ein Mensch hat sie redaktionell geprüft und trägt die Verantwortung (Art. 50 Abs. 4).
Was Sie jetzt tun sollten
- Alle KI-Systeme und KI-Inhalte im Unternehmen auflisten
- Chatbots mit einem klaren Hinweis versehen, etwa "Sie chatten mit einem KI-Assistenten"
- Bei eigenen generativen Funktionen technische Markierung einbauen, etwa Metadaten oder Wasserzeichen
- Eine Regel für Marketing und Redaktion festlegen, wann KI-Inhalte gekennzeichnet werden
- Den Check oben machen und das Ergebnis dokumentieren
Quellen
- Art. 50 AI Act (transparency obligations), artificialintelligenceact.eu (abgerufen am 4. November 2026)
- Digital Omnibus on AI: adopted dates (iubenda, secondary source) (abgerufen am 4. November 2026)
- Regulation (EU) 2024/1689 (AI Act), EUR-Lex (abgerufen am 4. November 2026)
Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026