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Ratgeber

KI-Verordnung: Alle Fristen nach dem Digital Omnibus

Die KI-Verordnung trat am 1. August 2024 in Kraft und gilt in Stufen. Mit dem Digital Omnibus vom Sommer 2026 hat die EU die Pflichten für Hochrisiko-KI verschoben. Die übrigen Termine bleiben.

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Was schon gilt

  • 2. Februar 2025: Verbote nach Art. 5 und KI-Kompetenz nach Art. 4
  • 2. August 2025: Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
  • 2. August 2026: Transparenzpflichten nach Art. 50

Was noch kommt

  • 2. Dezember 2026: Ende der Übergangsfrist für die Markierung bei bestehenden generativen Systemen
  • 2. Dezember 2027: Hochrisiko-KI nach Anhang III, zum Beispiel Personalwesen, Bildung, Kreditprüfung
  • 2. August 2028: Hochrisiko-KI als Sicherheitsbauteil regulierter Produkte nach Anhang I

Was die Verschiebung für Sie bedeutet

Wer KI etwa für Bewerberauswahl oder Kreditentscheidungen nutzt, hat mehr Zeit, aber nicht weniger Pflichten. Die Dokumentation, die ab Dezember 2027 verlangt wird, braucht Vorlauf. Transparenz und KI-Kompetenz sind schon jetzt Pflicht.

Quellen

Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026